Klienten sind verpflichtet, Unterkunft und Verpflegung gemäß den im geschlossenen Vertrag für die Erbringung sozialer Dienstleistungen vereinbarten Bedingungen zu bezahlen. Die Höhe der Zahlung wird durch die Verordnung Nr. 505/2006 Slg. in der jeweils gültigen Fassung festgelegt.
Der Klient ist verpflichtet an den Dienstleister das Entgelt für die vom Dienstleister tatsächlich geleistete Behandlungspflege zu zahlen.
Auf Wunsch des Klienten kann der Dienstleister dem Klienten zusätzlich zu der im Umfang erbrachten Pflege auch andere (Wahlleistungen) Leistungen, die zu der sozialen Eingliederung des Klienten führen, anbieten.
Für die Vorauszahlung, in den Folgemonaten zu leistende Behandlungspflege ist der Klient verpflichtet jeweils die Zahlung bis zum 4ten Tage des, durch die Vorauszahlung betroffenen Monats, vorzunehmen.
Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das vom Anbieter angegebene Konto oder in bar im Büro des Seniorenheimes Kazdův Dvůr.
Im Falle einer Änderung der Höhe der Zahlungen für die Leistungen, informiert die Sozialarbeiterin des Dienstleisters den Klienten mindestens 30 Tage vor dem Datum dem Inkrafttreten der neuen Preisliste und schließt mit ihm einen schriftlichen Zusatz zum Vertrag über die Leistung von Sozialunterkunftsdienstleistungenab.
Wir schaffen würdige Bedingungen für ein erfülltes Leben (sogenanntes würdevolles Alter, das ein Zugehörigkeitsgefühl schafft trotzt der eigenen Bedürftigkeit).
Wir gewährleisten eine ausreichende und angemessene Betreuung sowohl in Bezug auf die Pflege als auch in Bezug auf die Gesundheit.
Wir motivieren sich aktiv an der Pflege seiner eigenen Person zu beteiligen (gemeinsames Essen, Unterstützung beim Gehen, Aussetzung in den Rollstuhl usw.).
Wir führen die Klienten zu einem aktiven Leben (wir beziehen Klienten in das soziale Leben, in die Aktivitäten und Veranstaltungen im Seniorenheim ein).